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Die Reiserücktrittsversicherung

Kennen Sie das,…

…man möchte eine bereits gebuchte Reise antreten, doch etwas Gravierendes gerät dazwischen, sodass man die Reise unbedingt stornieren muss? Sie befinden sich gerade in der Situation, dass Sie nicht wissen, wie Sie an die Sache rangehen können und geraten in Panik? Dabei gibt es keinen Grund zur Sorge.

Die Reiserücktrittsversicherung: Unser Retter in Not!

(c) milindri; istockphoto

Grundsätzlich haben Sie mit der Buchung der Reise ein Vertragsangebot abgegeben, an welches Sie auch gebunden sind. Das Reiserecht macht bei der Bindung jedoch eine Ausnahme, indem es dem Reisenden ein Recht auf Reiserücktritt einräumt, die so genannte Reiserücktrittsversicherung. Der Reisende kann also jederzeit formlos ohne Angabe von Gründen von seiner Buchung zurücktreten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Reiserücktrittsversicherung erst die Stornokosten übernimmt, wenn gravierende Gründe vorhanden sind, wie zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Schicksalsschläge (Es empfiehlt sich aber den Rücktritt schriftlich zu erklären, um später Beweismittel zu haben). Der Reiserücktritt muss ausdrücklich erklärt werden und auch beim Reiseveranstalter ankommen. Das Risiko, dass die Erklärung nicht ankommt trägt der Reisende, deshalb doppelt genäht hält besser (z.B. vorab per Fax oder Telefon und dann noch per Brief zurücktreten)!

Der Haken daran ist, dass der Reisende jedoch dem Reiseveranstalter eine Stornoentschädigung zu zahlen hat. Diese bemisst sich nach dem Reisepreis und den ersparten Aufwendungen des Veranstalters.
Die meisten Veranstalter haben in Ihren AGB so genannte Stornopauschalen geregelt. Diese Regeln je nach Zeitpunkt des Rücktritts die Höhe der jeweils zu zahlenden Pauschale. Solche Stornokosten variieren zwischen 20 und 55% vom Reisepreis. Lange wurden diese Klauseln als zulässig bewertet, lediglich in der Formulierung und der Höhe der Gebühren gab es teilweise Beanstandungen.  Der Rückritt durch eine Person darf für die Mitreisenden keine Auswirkungen haben.

Gut zu wissen:

Wenn Sie einen Flug nicht antreten können, dann sind Sie dazu in der Lage, einen Teil des Ticketpreises zurückzufordern. Dabei ist die Airline dazu verpflichtet, sämtliche Gebühren und Steuern zu erstatten. Einen gravierenden Grund müssen Sie der Airline nicht nennen. Es besteht sogar die Möglichkeit, den vollen Ticketpreis zurück zu bekommen, sofern die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass der Sitzplatz leer geblieben oder ein größerer Schaden entstanden ist. Stornieren Sie Ihr Flugticket frühzeitig, so ist garantiert, dass die Fluggesellschaft den Sitzplatz noch vergeben kann und Ihnen wird der nahezu volle Ticketpreis zurückerstattet.