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Urlaub in Amerika: Die Einreisebestimmungen

Mal Lust auf eine Abwechslung zum Kurzurlaub? Wer eine Reise in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten plant, kann garantiert eine Menge erwarten. Gerade die beliebten Metropolen New York, San Francisco, Miami oder Los Angeles sind heiß begehrte Reiseziele für deutsche Touristen. Wichtig ist: Vor der Anreise muss ein ESTA-Antrag gestellt werden, der eine Einreise erst möglich macht. In diesem Blogbeitrag erfahrt ihr alles, was ihr über den ESTA Antrag und die Einreisebestimmungen für die USA wissen müsst.

Was ist überhaupt ein ESTA-Antrag?

ESTA ist das elektronische Reisegenehmigungssystem (Electronic System for Travel Authorization) der USA. Egal ob man Urlaub macht, eine Geschäftsreise plant oder nur eine Zwischenlandung in den USA hat, ohne ein gültiges ESTA wird die Einreise grundsätzlich untersagt. Plant man einen Aufenthalt unter 90 Tagen, muss man also kein Visum, sondern einen ESTA Antrag für die USA einreichen. Dieser Prozess ist vollkommen Digital und ist daher schnell ausgestellt und wesentlich günstiger als ein Visum. Durch das ESTA Verfahren kann manchen Personen bereits im Vorfeld die Einreise untersagt werden und somit wird eine schnellere Abwicklung der Grenzkontrollen möglich.

(c) Free-Photos/pixabay.com


Wie kümmere ich mich um meinen ESTA-Antrag und was muss ich beachten?

Das elektronische Reisegenehmigungssystem ermöglicht es, rund um die Uhr einen ESTA Antrag für die USA zu stellen. Die erforderlichen Dokumente können ganz bequem für alle Mitreisenden ausgefüllt- und online bezahlt werden.

Ab Erteilung ist ein ESTA genau zwei Jahre gültig, in denen man so oft ein- und ausreisen darf, wie man möchte. Dabei ist wichtig, dass man die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen am Stück nicht überschreitet. Sollte man also einen längeren Aufenthalt planen, muss man ein Visum beantragen. Da der ESTA-Antrag mit der Reisepass-Nummer verbunden ist, endet die Gültigkeit des ESTAS auch mit dem Ablaufdatum des Reisepasses. Wichtig für den ESTA-Antrag ist:

  • Ein Rückflugticket (oder ein Flug-/Fährenticket zur Weiterreise)
  • Das sie sich nach dem 01.03.11 im Irak, in Syrien, im Jemen, im Sudan, in Libyen, in Nord-Korea oder in Somalia aufgehalten haben

Ein ESTA ist völlig ausreichend für Geschäfts- und Urlaubsreisen, sowie Transits und den Besuch von Freunden und/oder Verwandten in den USA. Mit einem ESTA darf kein Beschäftigungsverhältnis in den USA eingegangen werden, allerdings kann bezahlte Arbeit für einen Arbeitgeber mit Firmensitz außerhalb der USA verrichtet werden.

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