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Reisen mit Handgepäck – So geht’s!

Wer kennt es nicht? Das weit verbreitete Thema, wenn die Abreise mit dem Flugzeug bevorsteht: „Was darf ich denn da alles einpacken?“, „Darf ich das überhaupt mitnehmen?“.

Doch bevor du alles beliebige in deinen Koffer schmeißt, solltest du einmal überlegen was besser ins Handgepäck muss. Schließlich gibt es ein paar Kleinigkeiten, die du während des Fluges ganz gut gebrauchen könntest und was du besser immer bei dir hast. Man weiß ja nie sicher wo der Koffer landet, oder? Hier eine kleine Checkliste, damit beim nächsten Flug nichts schief geht!

©umenie/istockphoto

 

Als erstes sollten wir uns mit der Grundfrage beschäftigen, was denn überhaupt so alles mit darf oder auch nicht. Gott sei dank ist die Liste der nicht erlaubten Gegenständen bedeutend kürzer,als mit den erlaubten Dingen, fangen wir am besten mit dieser auch gleich an.

Verboten im Handgepäck

  • Pistolen, Feuerwaffen und sonstige Waffen
  • Nachbildungen und Imitationen von Waffen (auch Spielzeugwaffen für Kinder)
  • Munition
  • Messer und scharfe Gegenstände (auch Taschenmesser, Nagelscheren, spitze Nagelfeilen, Stricknadeln, falls länger als 6 cm)
  • Rasierklingen (in Kunststoff integrierte Klingen sind erlaubt)
  • Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können, wie z.B. Ski- und Wanderstöcke oder Schlittschuhe
  • neutralisierende oder kampfunfähig machende Gegenstände, wie z.B. Elektroschocker
  • Gegenstände, die als Schlagwaffe gebraucht werden können, wie z.B. Baseballschläger, Golfschläger oder Skateboards
  • explosive und entflammbare Stoffe
  • chemische und toxische Stoffe
  • Feuerwerkskörper
  • Betäubungs- und Abwehrspray, wie z.B. Pfefferspray

und das Beste kommt zum Schluss

  • der allseits bekannte Selfie-Stick – damit wollen die Airlinesnein euch nicht davon abhalten, ein Selfie zu machen, sondern davon, dass ihr euren Nachbarn damit erstecht, da der ein viel schöneres Foto geschossen hat.


Doch was darf denn ins Handgepäck?

Genug der Verbote, jetzt wird eingepackt.

  • Babynahrung und -wasser (wenn das Kind mit Ihnen reist und unter 3 Jahren ist)
  • Nahrung in fester Form (Evtl. dürfen Lebensmittel jedoch nicht in ein Land eingeführt werden)
  • Medikamente (bei Nachweis, ansonsten in 100ml Behältern)
  • Medizinisch notwendige Geräte, wie z.B. ein Luftkompressor / Beatmungsgerät
  • Dinge des täglichen Gebrauchs wie Nagelscheren, Einmalrasierer, Taschenmesser mit max. 6 cm Klingenlänge (Ausnahme USA – Flüge) –  eine Garantie hierfür gibt es nicht!
  • ein wieder auffüllbares Gasfeuerzeug (kein Einweg- und kein Benzinfeuerzeug)
  • E-Zigaretten
  • technische Geräte, wie Laptop, Handy und MP3-Player (Regelung aber abhängig vom Abflugort, deshalb vorher informieren)
  • Duty-Free-Ware, die am Tag des Fluges nach der Bordkartenkontrolle bzw. im Flugzeug gekauft wurde. Aber nur, wenn sie sich in einem durchsichtigen vom Personal versiegelten Beutel befinden. Ein von außen lesbarer Beleg mit Verkaufsdatum und -ort muss enthalten sein. Der Beutel muss bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.

©FlairImages/istockphoto

Alles Wertvolle (egal ob materieller oder ideeller Wert) sollte Platz in deinem Handgepäck finden, da es doch einmal passieren kann, dass das aufgegebene Gepäck nicht mitkommt, später ankommt oder sogar komplett verloren geht.

„Darf ich das überhaupt mitnehmen?“, wem diese Frage trotzdem noch offen steht, sollte sich vor Abflug noch einmal bei der entsprechenden Airline informieren.