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Reiserücktrittsversicherung buchen - Informationen und Versicherungsbedingungen

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Reiserücktrittsversicherung

Kurzurlaub in Deutschland – Gründe für eine Stornierung

Aus unvorhersehbaren und wichtigen Gründen kann es passieren, dass der ersehnte Kurzurlaub nicht wahrzunehmen ist. Grundsätzlich kann der Kurzurlaub jederzeit storniert werden. Die Gründe für die Stornierung der Kurzreise können völlig unterschiedlich sein. In den meisten Fällen werden Krankheit, Trennung vom Partner, Tod von Angehörigen, berufliche Termine sowie Schneemangel oder allgemein schlechte Wetterlagen genannt. Auch wenn viele Hotels Kulanz zeigen, können vor allem bei kurzfristigen Stornierungen sowie bei Nichtanreise, Stornokosten entstehen. Die so genannten Stornogebühren richten sich nach Kurzfristigkeit der Stornierung.

Stornierung einer Kurzreise – die Rechtsgrundlagen

Die Gründe, die den Gast zur Stornierung der gebuchten Kurzreise veranlassen, sind im Regelfall nicht entscheidend. Laut Gesetzgeber sind lediglich die Umstände zu werten, die in der Risikosphäre des Gastes liegen. Der Gesetzgeber sieht für Reise-Stornierung eindeutige Bedingungen vor: wer eine Kurzreise in ein Hotel bucht und den Kurzurlaub anschließend nicht storniert oder zum reservierten Termin nicht antritt, muss zahlen. Gebucht ist gebucht, sagt der Gesetzgeber. Zur Zahlung ist der Gast durch Akzeptanz der Reisebedingungen verpflichtet. Demnach kann der Beherbergungsbetrieb auch für nicht angetretene Reisen, so genannte "No-Show´s", dem Gast den vollen Reisepreis abzüglich eingesparter Leistungen, in Rechnung stellen.

Übertragung der Kurzreise – Möglichkeit Stornokosten zu umgehen

Trotz eindeutiger und transparenter Rechtssprechung sind sich Urlauber häufig nicht darüber bewusst, dass eine simple Hotel-Reservierung einen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt. Dieser Reisevertrag hat seine Gültigkeit, egal auf welchem Wege der Urlauber die Kurzreise reserviert hat: telefonisch, im Internet oder per E-Mail. Wenn ein Urlauber eine gebuchte Kurzreise storniert ist das Hotel berechtigt, entstandene Ausfallkosten bis zu hundert Prozent in Rechnung zu stellen, wenn in der verbleibenden Zeit bis zur Anreise kein anderer Reiseteilnehmer für den gebuchten Kurzurlaub gefunden werden kann. Was viele Gäste dabei nicht wissen: eine gebuchte Reise ist nicht Personengebunden und kann im Regelfall auf jede beliebige Person übertragen werden. Im konkreten Fall der Stornierung kann eine Ersatzperson anreisen, um Stornokosten zu umgehen.

Bei Buchung und vor Stornierung der Kurzreise - Reiseunterlagen sorgfältig lesen

Das Reiseportal Verwoehnwochenende.de ist bemüht, im Diskurs mit Hotelpartnern, Gästen erleichterte Stornierungsmöglichkeiten zu bieten. Kurzreisen sind jedoch meist aus einzelnen Komponenten zusammengestellt. Bestimmte Leistungen müssen vor Anreise des Gastes eigens eingekauft werden. Bekannte Beispiele sind Musicalkarten oder Blumen-Arrangements. Stornierungsbedingungen sind daher mit den unterschiedlichen Interessenslagen, auch von Drittanbietern wie Floristen, Physiotherapeuten oder Kartenveranstalter zu vereinbaren.

Rechtssicher stornieren!

Sollte eine Stornierung der Kurzreise unvermeidlich werden, ist die Stornierung schriftlich einzusenden. Alternativ kann die Stornierung über den gesicherten Kunden-Login vorgenommen werden. Zur Transparenz werden die Stornobedingungen vor Stornierung der Kurzreise erneut angezeigt. Nach Durchführung der Stornierung wird automatisch eine Stornierungsbestätigung an den Gast gesendet. Der Gast ist verpflichtet, auf den Erhalt der Stornierungsbestätigung zu achten.

Reiseschutz kann sich lohnen!

Die entgangenen Urlaubsfreuden kann eine Reiseversicherung nicht ersetzen, mögliche finanzielle Schäden schon! Bereits ab € 6,- übernimmt die ERGO Reiseversicherung, unser Partner in Sachen Reiseschutz, das finanzielle Risiko einer Stornierung oder eines verspäteten Reiseantritts aus versichertem Grund. Die Reiserücktritts-Versicherung bietet nicht nur Schutz bei Stornierung, sondern auch bei einem unerwarteten Abbruch der kurzen Reise. In diesem Fall übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Kosten für die nicht genutzten Aufenthaltstage. Somit ist der Gast vor und während der Kurzreise finanziell bestens abgesichert.

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Reiseruecktrittsversicherung Tabelle

Die Leistungen

Stornokosten-Versicherung (SKV)

  • Erstattung der vertraglichen Stornokosten oder Umbuchungsgebühren, Mehrkosten der Hinreise, nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten bis € 500,– pro versicherter Person bei Panne bzw. Unfall des Kfz vor Reiseantritt

Reiseabbruch-Versicherung (RAB)

  • Erstattung der zusätzlichen Kosten der Rückreise, wenn die versicherte Person die Reise außerplanmäßig beenden muss, den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird sowie nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten bis € 500,– pro versicherter Person bei Panne bzw. Unfall des Kfz während der Reise

+ Mehrwert für Hunde- und Katzenbesitzer

  • Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod des /der zur Reise angemeldeten Hundes / Katze ist in der Stornokosten- und Reiseabbruch Versicherung abgesichert.

+ Covid-19

  • Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19 sind versicherte Gründe in der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung.

Abschlussfrist

  • Die Versicherungen können direkt bei Buchung, spätestens bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Reisebuchungen innerhalb von 30 Tagen bis zum Reisebeginn beträgt die Abschlussfrist 3 Werktage (Mo - Sa). Nachträglich kann der Reiseschutz über Verwoehnwochenende.de telefonisch oder per E-Mail (reiseschutz@verwoehnwochenende.de) abgeschlossen werden.

Selbstbeteiligung

  • 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je versicherter Person.

Allgemeine Hinweise

  1. Der Gesamtpreis je Reise errechnet sich aus der Summe aller gebuchten Reiseleistungen (z. B. Unterkunft, An- und Abreise, Ausflüge, Eintrittskarten etc.) aller zu versichernden Personen.
  2. Die Reiserücktritts-Versicherung können Gäste abschließen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (z. B. Hauptwohnsitz) in Deutschland oder Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechien, Italien haben.
  3. Die Produkte sind gültig für Reisende, die ihre Übernachtungen inkl. aller Nebenleistungen direkt über Tourismusorganisationen, Hotels, Ferienwohnungsanbieter o. ä. buchen. Weitere gebuchte Reiseleistungen können mitversichert werden.

Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2023.

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