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Mit der Führerscheinklasse B ist es grundsätzlich erlaubt neben Pkw auch alle Quads zu fahren. Sogar begleitetes Fahren, wenn man den Führerschein mit 17 gemacht hat, ist möglich. Hierbei gelten dieselben Regeln wie beim Pkw; die eingetragene Begleitperson muss auch auf dem vierrädrigen Gefährt mitfahren.
Segway fahren erfordert beim ersten Mal etwas Übung, da man sich erst an die ungewohnte Lenkweise gewöhnen muss. Zum vorwärts oder rückwärts fahren muss der Fahrer sich leicht in die entsprechende Richtung lehnen, um nach links oder rechts zu lenken wird die LeanSteer-Lenkstange nach links oder rechts gekippt und um das Gerät zu stoppen, muss der Fahrer sich gerade halten.
Mit einem Segway muss man auf Fahrradwegen oder einem Schutzstreifen fahren. Auf die Fahrbahn darf nur ausgewichen werden, wenn weder Fahrradweg noch Schutzstreifen vorhanden sind. Nie erlaubt sind Segways auf Bürgersteigen! Bei Fußgängerzonen, welche nicht durch eine Beschilderung freigegeben sind, benötigt man eine Sondergenehmigung.
Möchte man mit dem Quad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, muss es über eine Zulassung verfügen. Alternativ kann man aber auch auf speziellem Gelände fahren, z.B. in Outdoor-Parks. Bei der Offroad-Nutzung von Quads sollte man beachten, das dies nicht überall möglich ist, besonders auf Waldwegen ist es in der Regel verboten.