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Reiserecht – Der Reisevertrag

Allgemeine Definition

Das Reiserecht gilt nur, bei Pauschalreisen, das heißt wenn der Reiseveranstalter mindestens zwei Hauptreiseleistungen, wie zum Beispiel Flug und Hotel zu einem Gesamtpreis verkauft. Beim Abschluss eines Reisevertrages gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) und der Paragraph 651a -§651m im BGB. Ein Reisevertrag wird immer abgeschlossen, ganz gleich ob es sich um einen Wellnesskurzurlaub, um eine Städtereise oder um einen längeren Urlaub handelt. Der Reisevertrag wird vor allem als Schutz für den Reisenden abschlossen. Der Reisende hat durch den Abschluss des Reisevertrages sowohl Rücktritts- und Kündigungsrechte, Gewährleistungsrechte als auch einen Insolvenzschutz des Reisepreises. Der Reisevertrag verpflichtet den Reiseveranstalter eine Gesamtheit an Reiseleistungen zu erbringen und der Reisende wird verpflichtet den vorher vereinbarten Reisepreis an den Veranstalter zahlen.

Wie kommt der Reisevertrag zustande?

Der Reisende bekommt unverzüglich nachdem der Reisevertrag zwischen ihm und dem Reiseveranstalter abgeschlossen wurde eine Reisebestätigung ausgestellt. Die Inhalte der Reisebestätigung sind in den bereits oben genannten Paragraphen (§651a (3) BGB und § 6 BGB-Info-V) beschrieben. In der Bestätigung müssen unter anderem konkrete Angaben zu der gebuchten Reise, wie Daten der An- und Abreise, die gewählten Optionen bei der Verpflegung, der Unterkunft, Ausflügen und Sonderwünsche wie Meerblick angegeben sein.

Weitere Angaben sind Informationen über den Reiseveranstalter und rechtliche Hinweispflichten des Reiseveranstalters. Eine Anzahlung des Reisepreises ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings branchenüblich. So wird zumeist eine Anzahlung von höchstens 20% verlangt. Den restlichen Betrag hat der Reisende frühestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Der Reisende muss darauf achten, dass er einen Sicherungsschein vom Reiseveranstalter ausgehändigt bekommt, ansonsten muss er keine Anzahlung tätigen.

Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Reisevertrag auszutreten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten aus einem bestehenden Reisevertrag auszusteigen. Generell hat der Reisende immer die Möglichkeit aus dem Vertrag auszutreten, das heißt die Reise zu stornieren. Der Reiseveranstalter kann dann aber eine angemessene Entschädigung von ihm verlangen, die in der Regel höher wird, je kurzfristiger die Reise abgesagt wird. Der Reisende kann zusätzlich zum Reisevertrag eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Diese schützt allerdings nur bei bestimmten Gründen, wie zum Beispiel Krankheit und muss nachgewiesen werden.

Es gibt außerdem eine Möglichkeit der einvernehmlichen Vertragsaufhebung, nämlich dann wenn sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende einverstanden sind den Vertrag aufzulösen. Möglicherweise gibt es auch einen Kompensationsvertrag, da wird der Vertrag über die ursprünglich gebuchte Reise durch eine neue Reise ersetzt. Der Reisende kann seine Rechte und Pflichten, die er durch den Reisevertrag trägt auch auf einen Ersatzreisenden übertragen, sofern er den Reiseerfordernissen entspricht, denn ansonsten kann der Reiseveranstalter widersprechen. Weitere Gründe um aus dem Reisevertrag auszutreten sind höhere Gewalt und wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Allerdings muss im Voraus im Prospekt darüber informiert werden, dass die Reise gegebenenfalls nicht stattfinden wird. Sobald der gesamte Reisebetrag gezahlt wurde und nicht später als 14 Tage vor Reisebeginn kann die Reise abgesagt werden. Der Reisende hat das Recht auf eine gleichwertige Ersatzreise.