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Wellness-Urlaub oder Kur – Welche Kosten erstattet die Krankenversicherung?

Jeder Arbeitnehmer kennt wahrscheinlich das Gefühl, einfach mal abschalten zu müssen. Ein Wellness-Wochenende kann dabei manchmal bereits Wunder wirken. Manchmal ist jedoch auch aus gesundheitlichen Gründen ein Aufenthalt in einem Kurhotel notwendig. In beiden Fällen muss man nicht immer die vollständigen Kosten aus eigener Tasche zahlen, denn die Krankenkassen unterstützen bestimmte Maßnahmen.

Dabei gibt es jedoch Unterschiede bei der Art und dem Umfang der Kosten, welche von gesetzlichen und privaten Krankenkassen erstattet werden können. Ob man nun privat oder gesetzlich versichert ist – genau hinsehen sollte man in jedem Fall. Wer sich für einen Wechsel der Versicherung interessiert, kann hier einen kostenlosen Vergleich zur Privaten Krankenversicherung durchführen.

Gesundheitsvorbeugung durch Wellness-Angebote

Schon seit mehr als 10 Jahren fällt die Gesundheitsprävention in den Aufgabenbereich der Krankenversicherungen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es dafür sogar einen Leitfaden, in welchem die erstattungsfähigen Leistungen genau erläutert werden. Demnach werden Kosten für Kurse erstattet, die in die Bereiche Ernährung, Bewegung, Stressmanagement oder Suchtprävention fallen. Grundsätzlich sollen die Kurse dazu dienen, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und Erkrankungen zu vermeiden. Denn für die Krankenkassen ist es letztendlich weitaus günstiger, Maßnahmen für die Gesundheitsvorbeugung zu fördern als Behandlungen für bereits erkrankte Kunden zu finanzieren. An die Förderung der Maßnahmen sind jedoch noch weitere Bedingungen geknüpft, denn der Kursleiter muss in seinem Gebiet ausgebildet sein und auch das Kurskonzept muss überzeugen. Zuletzt müssen die Patienten an mindestens 80 Prozent der Kurse teilgenommen haben. Die Höhe der Kosten, die übrigens sowohl von gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherungen erstattet werden können, variiert dabei je nach Versicherung teils stark. Positiv ist aber, dass nicht nur Kurse am eigenen Wohnort gefördert werden, sondern auch Kurzurlaube, welche die Voraussetzungen erfüllen. Wer sich für jene Leistungen interessiert, sollte sich unbedingt zuvor bei seiner Krankenversicherung erkunden. Der Patient geht nämlich in Vorleistung und reicht nach Abschluss des Kurses oder Wellness-Urlaubs eine Quittung ein. Erst dann erstatten gesetzliche und private Versicherungen die Kosten.

Erstattungsfähige Kosten für Kuraufenthalte

Anders als bei Kursen zur Verbesserung des allgemeinen gesundheitlichen Zustandes sieht es bei der Förderung von Kuren aus. Denn während der gesetzliche Rentenversicherungsgeber, der an die gesetzliche Krankenkasse gekoppelt ist, bei Kuren in der Leistungspflicht steht, unterstützt die private Versicherung ihre Patienten hier in der Regel nicht – es sei denn, man hat einen speziellen Kurkostentarif abgeschlossen. Dann nämlich kann man als Privatpatient wieder die bekannten Vorzüge seiner Versicherung genießen. So kann man die Kurklinik frei wählen und bekommt zudem von der privaten Kurkostenversicherung Kosten für Kurbehandlungen, Unterkunft und Verpflegung sowie für Reisekosten und Kurtaxe erstattet. Gesetzlich Versicherte müssen hier hingegen pro Tag eine geringe Zuzahlung leisten.