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Winterurlaub in der Schweiz – das müssen Reisende beachten

Obwohl die statistisch beliebteste Reisezeit im Sommer liegt, fahren immer mehr Menschen auch im Winter in den Urlaub. Die Schweiz gehört aufgrund der Nähe zu Deutschland und der eindrucksvollen Alpen zu einem beliebten Reiseziel. Welche Besonderheiten hier gelten und was Urlauber bei einem Winterurlaub allgemein beachten müssen, wird hier genauer erklärt.

Einreise aus Deutschland – problemlos in die Schweiz

Obwohl die Schweiz offiziell kein Teil der Europäischen Union ist, dürfen Urlauber aus Deutschland mit ihrem Personalausweis einreisen. Das gilt, sofern die Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreitet. Wer länger bleibt, braucht eine Aufenthaltsbewilligung.

Eine weitere Besonderheit ist die Zahlung für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen. Im Land gibt es keine Mautstellen, wer passiert braucht eine Vignette Schweiz. Sie ist ein Jahr lang gültig und kann wahlweise als Klebe-Etikett oder in digitaler Form erworben werden. Kontrollen ohne gültige Vignette kosten 200 CHF und lohnen sich damit nicht.

Die richtige Reisezeit für Wintersport

Wintersporturlaube sind beliebt und bieten Einsteigern und erfahrenen Skifahrern die Möglichkeit, auf der Piste zu performen. Die idealen Temperaturen herrschen zwischen Oktober und Februar vor. Hier liegt auf den meisten Schweizer Pisten ausreichend Schnee und die Skigebiete sind geöffnet.

In der Schweiz übernachten während der Wintersaison rund 17,4 Millionen Menschen, Hotels und Ferienwohnung sind oft schon Wochen im Voraus ausgebucht. Wer dabei sein möchte, bucht rechtzeitig oder nutzt die Option auf Last Minute. Ruhiger wird es ab März, wobei auch hier (je nach Härte des Winters) noch einzelne Pisten geöffnet sind. Der größte Touristenstrom ist abgezogen und die meisten Skianlagen werden geschlossen.

Einfuhr von Sportgeräten in die Schweiz ist erlaubt

Die Einfuhr von Gütern in die Schweiz ist streng reglementiert. Erlaubt sind gebrauchte Nutzgegenstände, die nach dem Urlaub wieder mitgenommen werden. Problematisch wird es bei neuen Gütern, da diese nur in maximaler Höhe von 300 CHF zugelassen sind. Der Neukauf von Skiern vor dem Urlaub lohnt sich also nicht, denn mit Pech kommt eine zusätzliche Zollgebühr oben drauf.

Da die Schweizer Skischulen auf Touristen angewiesen sind, bieten sie großzügige Verleihoptionen. Es ist somit möglich, ganz ohne Ausrüstung anzureisen und sie vor Ort zu leihen.

Gesundheitsvorsorge – nur mit Auslandskrankenversicherung

Für Deutsche gilt in der EU die kostenlose Nutzbarkeit von Gesundheitseinrichtungen. Die EU-Krankenkassenkarte gilt allerdings nicht für die Schweiz, hier braucht es eine Zusatzversicherung. Ganz besonders bei Skiurlauben ist sie obligat, denn Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Bis zu eine Woche im Voraus ist es möglich, bei entsprechenden Versicherungsanbietern eine Police abzuschließen und dann gut geschützt in die Schweiz zu fahren.

Sind die Formalitäten geklärt, geht es nur noch darum den Koffer zu packen. Sonnencreme darf nicht vergessen werden, denn im Skiurlaub droht kräftiger Sonnenbrand. In den Bergen sind die Temperaturen kühler, die Entfernung zur Sonne aber geringer. Der weiße Schnee reflektiert die Strahlen zusätzlich und die Gefahr von Verbrennungen ist groß.

Sonstige Vorkehrungen sind nicht nötig, es gibt keine typischen Impfungen für die Schweiz und auch keine nötigen Maßnahmen zur Prävention von Tropenerkrankungen.