Urheberrechte und gewerblicher Schutz
Eine Handreichung für Hotelpartner der Internetplattform Verwoehnwochenende Schutzrechte am geistigen Eigentum Geistiges Eigentum bezeichnet die Formen von Eigentum, denen Geisteswerke und keine materiellen Güter direkt zugeordnet sind. Grundsätzlich gliedert sich die Rechtsordnung in Urheberrechte (z.B. literarische und künstlerische Werken) und gewerblichen Schutz (Patente, Marken, Muster). Die Rechte an geistigem Eigentum sollen ermöglichen, einen wirtschaftlichen Nutzen des zu schützenden Gegenstandes zu ziehen und diesen Gegenstand vor Verfälschung zu schützen. Zahlreiche Schutzrechte bestehen auch im touristischen Sektor. Umgang mit Bildmaterialien Thematische Bilder und stimmige Bezeichnungen von Arrangements können zur Hotelbuchung anregen. Jedoch ist die Verwendung von Fremdmaterial mit klar definierten, rechtlichen Bedingungen