
Irrtümer bei der Onlinebuchung
Das Reiserecht im Einsatz Nehmen wir an, Sie möchten eine Reise per Onlinebuchung organisieren, verklicken sich aber bei der Auswahl des Reiseziels. Ziemlich ärgerlich, oder? Dabei macht es einen riesen Unterschied aus, wenn Sie den Irrtum einen Monat vor Check-In oder einen Tag vorher bemerken. Bei Erkennung des Irrtums deutlich vor dem Einchecken, gibt es für Sie Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung. Diese Aktionen finden im Bereich des Reiserechtes statt und treten häufiger auf als erwartet.