Reiserecht – Der Reisevertrag
Allgemeine Definition Das Reiserecht gilt nur, bei Pauschalreisen, das heißt wenn der Reiseveranstalter mindestens zwei Hauptreiseleistungen, wie zum Beispiel Flug und Hotel zu einem Gesamtpreis verkauft. Beim Abschluss eines Reisevertrages gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) und der Paragraph 651a -§651m im BGB. Ein Reisevertrag wird immer abgeschlossen, ganz gleich ob es sich um einen Wellnesskurzurlaub, um eine Städtereise oder um einen längeren Urlaub handelt. Der Reisevertrag wird vor allem als Schutz für den Reisenden abschlossen. Der Reisende hat durch den Abschluss des Reisevertrages sowohl Rücktritts- und Kündigungsrechte, Gewährleistungsrechte als auch einen Insolvenzschutz des Reisepreises. Der Reisevertrag verpflichtet den Reiseveranstalter eine