Bade Slipper & Badeschuhe im Hotelzimmer
Bade Slipper, Shampoo, Seife, Bleistift und Notizblock, Handtücher, Bademantel: in einem Hotelzimmer sind zahlreiche Gegenstände als Annehmlichkeit für den Gast hinterlegt. Diese Utensilien machen den Hotelurlaub komfortabel. Viele der Annehmlichkeiten werden von Gästen als Souvenir aus dem Kurzurlaub mit nach Hause genommen. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Was darf ein Gast aus dem Hotelzimmer mit nach Hause nehmen?
Unter europäischen Hotelgästen ist es verbreitet und zugleich akzeptiert, diese persönlichen Andenken aus dem Hotelzimmer mitzunehmen. Jedoch - die Rechtssprechung steht der allgemeinen Akzeptanz gegenüber.
Rechtlich gesehen, dürfen Gäste keinerlei Gegenstände aus dem Hotelzimmer entwendet werden. Hierzu zählen auch die Hygiene-Artikel wie Seife, Shampoo oder Zahnbürste. Selbst die unbenutzten Hotelslipper fallen unter die Regelung, auch wenn die Bademäntel bereits im SPA Bereich des Wellnesshotels mitgenommen wurden. Diebstahl bleibt Diebstahl, auch wenn die Artikel wie die Duschgel bereits teilweise benutzt wurden.
Denn, die Produkte zur Versüßung des Aufenthalts am Wochenende im Hotel gehören zur Hotelausstattung und sind lediglich für die Benutzung während des Aufenthalts vorbestimmt. Gelangen diese Produkte bei der Abreise in den Koffer, so ist dies als Unrecht aufzufassen. Natürlich, die meisten Verbrauchsprodukte werden nach der Abreise entsorgt, selbst wenn diese nur angebrochen oder kurz benutzt wurden. Jedoch sehen die Hygienebestimmungen das Vernichten von Hygiene-Artikel und Einwegslippern vor.